Sie sind 2 Monate arbeitslos gemeldet und beziehen Leistungen des Arbeitsamtes? Dann haben Sie Anspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines durch die Arbeitsagentur.
Wenn Sie eine Stelle in der Region HAMBURG suchen, können wir Ihnen KOSTENLOS durch Arbeitsvermittlung helfen, vorausgesetzt, Sie besitzen eine abgeschlossene Ausbildung und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als kaufmännische/r Sachbearbeiter/in, Buchhalter/in, Bilanzbuchhalter/in, Ingenieur oder Vertriebsaußendienst, denn da liegen die Schwerpunkte unserer Vermittlungstätigkeit.
Unsere Leistungen für Sie in der aktiven Vermittlung:
- Wir spezifizieren über ein qualifiziertes Interview und ggf. geeignete Testverfahren Ihre in der aktuellen Situation relevanten beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
- Auf Grundlage dieser Ergebnisse erhalten Sie eine Beratung über passende Berufsmöglichkeiten, auch auf alternativen Tätigkeitsfeldern.
- Dabei informieren wir Sie gerne auch über die marktüblichen Gehälter.
- Wir prüfen für Sie Ihre Bewerbungsunterlagen und beraten Sie bei deren Optimierung.
- Wir recherchieren für Sie nach offenen Stellen und nehmen aktiv den Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern auf.
- Wir begleiten den Vermittlungsprozess aktiv bis zum Abschluss eines Arbeitvertrages.
- Wir sind Ihr darüber hinaus Ihr Ansprechpartner, und vermitteln für Sie, falls Probleme während der Einarbeitungszeit auftreten.
Das erwarten wir von Ihnen in der Zusammenarbeit mit uns:
- Wir sind Ihre Partner, wenn es darum geht, einen auch auf lange Sicht PASSENDEN neuen Job mit Entwicklungsperspektiven für Sie zu finden. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, uns möglichst präzise über Ihre aktuellen beruflichen Erfahrungen und Fähigkeiten zu informieren.
- Wir wissen aus Erfahrung, was Personalabteilungen von Bewerbern erwarten und bitten Sie deshalb um Ihre konstruktive Mitarbeit, insbesondere, was eine ggf. notwendige Überarbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen und die zügige Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitgebern angeht.
- Wir helfen Ihnen gerne, falls Probleme während der Einarbeitungszeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber auftreten. Wir bitten Sie in diesem Fall um rechtzeitige Information, um Ihnen effizient helfen zu können.
Und wie sieht es mit der Honorierung aus?
Wir rechnen unsere Leistungen für Sie grundsätzlich erfolgsabhängig ab.
Das bedeutet für Sie: Unser Vergütungsanspruch entsteht erst, wenn Sie durch unsere Hilfe erfolgreich einen neuen Arbeitsvertrag gefunden haben.
Wenn Sie einen Vermittlungsgutschein beim Arbeitsamt beantragen, entstehen Ihnen grundsätzlich KEINE Kosten, da wir die im vorab zu schließenden Vermittlungsvertrag festgelegte Vermittlungsgebühr nach erfolgreicher Vermittlung gegen Aushändigung des für Sie kostenlos bei der Arbeitsagentur zu beantragenden Vermittlungsgutscheins direkt mit der Arbeitsagentur abrechnen.
Falls Sie nicht arbeitslos sind oder (innerhalb der ersten zwei Monate der Arbeitslosigkeit) noch keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur haben, haben Sie alternativ die Möglichkeit, sich KOSTENFREI auf die bei uns ausgeschriebenen Stellenangebote zu bewerben. Mit etwas Glück finden Sie über diesen Weg die Arbeitsstelle, die Sie suchen.
Falls Sie auch in diesem Fall eine Vermittlung nach dem oben genannten Leistungskatalog wünschen, schließen wir einen schriftlichen Vertrag, dann rechnen wir im Falle einer erfolgreicher Vermittlung unser Honorar direkt mit Ihnen als unserem Auftraggeber ab. Vorauszahlungen hierauf sind übrigens nicht zu leisten, eine Ratenzahlung kann auf Wunsch vereinbart werden.
Sollte das Angebot der aktiven Vermittlung grundsätzlich interessant für Sie sein, senden Sie uns bitte eine eMail Kurzbewerbung (nur Anschreiben und Lebenslauf an bewerbung@successline.de) und vereinbaren Sie bitte unter 040-88 18 98 30 einen Beratungstermin mit Frau Flade, dann besprechen wir die Einzelheiten persönlich.